Erfolg: Private Patrouillen ist das Waffentragen nicht mehr erlaubt

Dank einem Vorstoss von unserem SP Gemeinderat Martin Steiner, ist es privaten Patrouillen in Dietikon nicht mehr erlaubt Waffen zu tragen.
Richtig so, denn das Gewaltmonopol darf nicht in private Hände fallen.

Das ging dem Erfolg voraus:

 

Am 1. September wurde im Gemeinderat die revidierte Polizeiverordnung diskutiert und einstimmig angenommen. Unser Minderheitsantrag, der forderte, dass private Sicherheitsfirmen nicht bewaffnet patrouillieren sollen, wurde abgelehnt.

Die schlüssigen Argumente unserer Gemeinderätin Katharina Kiwic wurden nicht gehört. Sie seien hier nochmals aufgeführt:

Das meiste wurde schon gesagt, grundsätzlich sind die Anpassungen der Polizeiverordnung sinnvoll. Es ist gut, dass sie schlanker gestaltet worden ist und es ist schön zu sehen, dass alle unserer Anliegen aus dem Parlament eingeflossen sind.

Jedoch stellen wir von der SP/AL-Fraktion den Minderheitsantrag um Ergänzung der Verordnung um folgenden Punkt:

 

„Art. 12: Sicherheitsfirmen, welche durch die Gemeinde zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben beauftragt werden, patrouillieren im öffentlichen Raum ohne Schusswaffen.“

 

Die Sicherheitsabteilung antwortet auf den Antrag in der vorbehandelnden Kommission wie folgt:

 

„Die Bewaffnung dient dem Eigenschutz.“ …. „Der Entscheid, ob der Auftrag für einen externen Patrouillendienst mit oder ohne Schusswaffe vergeben werden soll, liegt aber schlussendlich bei der Stadt Dietikon. Wir stehen in regelmässigen Austausch mit der externen Sicherheitsfirma und werden das Anliegen für einen unbewaffneten Patrouillendienst (bzw. für Alternativen zur Schusswaffe) in einem nächsten Gespräch aufbringen. Von der Aufnahme des beantragten Artikels in der Polizeiverordnung raten wir vehement ab. Mit einem  solchen Artikel würden wir allfällig kurz- bis mittelfristige notwendige, rasche Anpassungen der Sicherheitsmassnahmen verhindern, da die Verordnung zuerst revidiert werden müsste.“

 

Die GPK hat sich mit dieser Antwort zufrieden gegeben. Aber!
Diese Antwort heisst auf der einen Seite, dass das Personal die Schusswaffe zum Eigenschutz trägt doch die Sicherheitsabteilung ihrerseits fände es auch besser, wenn sie es nicht täten. Und dennoch sorgen sie sich, dass der neue Artikel schnelle Anpassungen verhindern würde, falls doch bewaffnetes Sicherheitspersonal nötig würde. Doch in welchen Fällen würden wir denn schnell bewaffnetes Sicherheitspersonal brauchen um im öffentlichen Raum zu patrouillieren? Das Gewaltmonopol liegt in der Schweiz bei der Polizei. In den Fällen, in denen Waffen notwendig werden, soll die Polizei aufgeboten werden und in keinem Fall sollen bewaffnete Privatpersonen losgeschickt werden. Das Gewaltmonopol ist ein Grundstein der Schweizer Demokratie. Es ist unmöglich diese Aufgabe outzusourcen oder zu privatisieren.

Es ist schlimm, dass sich unser Stadtrat das Recht freihalten möchte, privates Sicherheitspersonal mit Schusswaffen auf Patrouille zu schicken. Familien, Jugendlichte, Kinder und alle Menschen, die gerne ihre Abende im öffentlichen Parkanlagen verbringen, werden durch das Waffentragen bedroht. Die legitime Aufforderung „seid dann ab 22 Uhr ein bisschen leiser“ wird plötzlich zur Drohung. Das Tragen von Schusswaffen durch Personal von private Sicherheitsfirmen um in einem öffentlichen Park zu patrouillieren ist absolut unverhältnismässig und stört die friedliche Atmosphäre. Wenn das Sicherheitspersonal Angst hat ohne Schusswaffe zu patrouillieren, dann sollen sie auch nicht patrouillieren. Eine ängstliche bewaffnete Person ist gefährlich! Die Vorgabe kein bewaffnetes Sicherheitspersonal einzusetzen muss in der Polizeiverordnung festgehalten werden. Wenn der Stadtrat es für nötig hält bewaffnetes Personal auf einen Spielplatz zu schicken, dann soll er die Polizei, die das Gewaltmonopol hält, schicken. Wir sehen auf der Gästetribüne, es sind Menschen hier, die schon mehrmals in der Grunschen mit bewaffneten Sicherheitspersonal konfrontiert worden sind. Sie schauen zu.  Überlegt euch gut, ob der Stadtrat wirklich das Recht braucht, schnell bewaffnetes privates Sicherheitspersonal in unser öffentlichen Raum zu schicken.

 

Die SP-AL-Fraktion wird der revidierten Polizeiverordnung zustimmen, hoffentlich in der durch die Abänderung des Artikel 12 ergänzten Version.