Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen
Der Kanton Zürich hat im Bereich des Einschlusses und der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren einiges getan: Im Jahr 2019 nahm die Koordinationsstelle Behindertenrechte ihre Arbeit auf; die barrierefreie Zugänglichkeit zu Informationen wurde als Teilprojekt in die Digitalstrategie aufgenommen; der Aktionsplan Behindertenrechte 2022–2025 wurde zur Erfüllung der Legislaturziele des Regierungsrats verabschiedet.
Der Aktionsplan Behindertenrechte setzt 26 Massnahmen in sieben Handlungsfeldern fest. Diese betreffen die Behindertengleichstellung, Bau- und Mobilitätsinfrastruktur, selbstbestimmtes Leben, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Kultur, Freizeit und Sport sowie die Gesundheit. Diese Handlungsfelder zeigen, dass sich das Thema Inklusion, d.h. die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, über alle Themengebiete erstreckt und eine Querschnittsaufgabe ist, welche die Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden und Ebenen bedingt.
Langer Weg zur Umsetzung steht bevor
Hinzu kommt, dass Menschen mit Behinderungen keine homogene Gruppe bilden, sondern so unterschiedlich sind wie Menschen ohne Behinderungen. Wichtig ist, dass individuelle Lösungen vor allem im Bereich Wohnen, Arbeiten und Bildung gefunden werden, welche die Selbstbestimmung fördern. Momentan haben viele Menschen mit Behinderungen keine Wahlmöglichkeit, wie sie gerne wohnen möchten.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das im Februar 2022 vom Kantonsrat mit 161:0 Ja-Stimmen verabschiedet worden ist, soll sich das ändern. Die Umsetzung in den nächsten Jahren wird zeigen, wie gross der Schritt mit dem neuen Gesetz in Richtung Selbstbestimmung tatsächlich ist. Unbestritten ist, dass weiterhin grössere wie auch kleinere Schritte nötig sein werden, damit Inklusion nicht nur eine Vision bleibt. Zentral dabei ist der Einbezug von Menschen mit Behinderungen in Entscheidungsgremien.
Leila Drobi, Mitglied Gemeindeparlament Schlieren