Nein zum Integrationsstopp!

Diesen Frühling hat der Kantonsrat entschieden, dass vorläufig aufgenommene Asylbewerber in Zukunft kein Anrecht mehr auf Sozialhilfe haben sollen. Damit kehren wir zurück in die Zeit, als Personen mit Status F nur Anrecht auf Asylfürsorge hatten. Darüber hinaus sollen die Kosten für Integrationsmassnahmen gestrichen werden.

Der Kantonsrat begründet seinen Entscheid damit, dass die heutige Praxis falsche Anreize schaffe. Ich nehme an, dass die bürgerliche Mehrheit im Kantonsparlament der Meinung ist, Personen mit Status F würden entweder sehr bald wieder ausreisen oder sich schneller in den Arbeitsmarkt integrieren.

Diese Kürzung ist kontraproduktiv

Die Stadt Dietikon hatte Ende des Jahres 2015 insgesamt 39 Personen mit Status F zu betreuen. Wird die Änderung angenommen, so spart die Dietiker Sozialhilfe in etwa 250 000 Franken. Das ist zweifellos eine beträchtliche Summe.Konkret stehen dann diesen Personen noch 360 statt heute 900 Franken im Monat zur Verfügung. Das ist – etwas krass formuliert – zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben.Die SP möchte deshalb auf dieses scheinbar gesparte Geld verzichten und sagt Nein zur Änderung des Gesetzes. Dies aus folgenden Gründen:

  • Personen mit Status F können in aller Regel nicht in ihre Heimatländer zurückkehren. Sie stammen unter anderem aus Syrien, Afghanistan, Irak und Somalia. Rund achtzig Prozent von ihnen bleiben mehrere Jahre in der Schweiz, viele auch für immer.
  • Die Kürzung treibt die Vorläufig Aufgenommenen möglicherweise in die Illegalität und verhindert damit eine reibungslose Integration.
  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Integrationsmassnahmen müssen, wenn nicht durch den Kanton, dann eben – gemäss Bundesgesetz – durch die Gemeinden und Städte umgesetzt und bezahlt werden. Sie ermöglichen den Eintritt ins Erwerbsleben.

 

Kanton schiebt Kosten ab

Einmal mehr will der Kanton seine Finanzen auf Kosten der Gemeinden sanieren. Aber mit der geplanten  Änderung wird kein Geld gespart, sondern die Kosten elegant vom Kanton auf die Gemeinden abgeschoben. Sie birgt das Potenzial, dass in der Gesellschaft mehr Unruhe entsteht. Ausserdem muss man sich bewusst sein, dass eine straffällige Person als Inhaftierte ein Mehrfaches kostet. Sie kann auch nach der Entlassung nicht – sofern ihr Land sich immer noch im Krieg befindet – in ihr Heimatland ausgeschafft werden. Darum lege ich am 24. September ein NEIN in die ­Urne.